Installation von Zählerschränken und Stromkreisverteiler
Unter Hausinstallation versteht man Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 250 V AC gegen Erde für Wohnungen oder vergleichbare Anwendungen, wie Büroräume, Unterkunftsräume, kleine Einzelhandelsgeschäfte etc.
In der Norm DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden Teil 1 bis 3 sind Art und Umfang der Ausstattung, Anordnung der Betriebsmittel, Leitungsführung und weiter Planungsgrundlagen festgehalten. Für den Elektroinstallateur sind diese Normen in der Regel rechtsverbindlich aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Bauherren und Verteilungsnetzbetreiber (VNB). Grundlage der Planung bilden der Elektroinstallationsplan und der Übersichtsschaltplan der Wohnung, die einen Überblick über die geplante Ausstattung geben.
Die Verlegung der Leitungen soll im oder unter Putz erfolgen. Weiterhin gibt es Festlegungen für die Anzahl der Steckdosen und Beleuchtungsauslässe sowie die Anzahl der Stromkreise und die geforderten Schutzarten.
Erst- und Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Auch als E-Check bekannt.
In vorhandenen Wohneinheiten in Gewerbe,- bzw. Industrieanlagen müssen in gewissen Zeitabständen, die Elektro-Anlagen überprüft werden, nach DGVU Vorschrift 3 (früher BGV A2) ist vorgeschrieben, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor und während des Betriebes auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In § 5 (Prüfungen) sind dazu folgende Prüfungen festgelegt:
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
In bestimmten Zeitabständen (Prüffristen). Die Prüffristen sind je nach Bereich unterschiedlich lang und reichen von einem Monat (für FI-Schutzschalter) bis zu vier Jahren. Letztere Forderung gilt auch als erfüllt, wenn die Anlagen von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
Die wesentlichen Methoden für die Prüfung sind:
- Besichtigen (richtiges Material, äußerliche Schäden, Kennzeichnung der Stromkreise etc.)
- Erproben (Funktionsfähigkeit aller Anlagenteile, Melde- und Anzeigevorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen etc.)
- Messen (Fehlerstrom und –spannung, Berührungsspannung, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Widerstand von Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichsleitern, Erdungswiderstand)
Zum Nachweis der durchgeführten Maßnahmen stellt der Elektroinstallateur ein mehrseitiges Formular „Übergabebericht und Prüfprotokoll“ (ZVEH-Formular) aus. Damit bestätigt wir, dass die Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Wiederholungsprüfung wird immer häufiger im Rahmen des sogenannten „E-CHECK“ durchgeführt und mit einer Prüfplakette bestätigt.